The Italian Sea Group, Marina di Carrara

The Italian Sea Group, Marina di Carrara

TISG-Update: Schutzmaßnahmen bestätigt, Kapitalerhöhung über 100 Millionen Euro wird geprüft

Editorial

07/07/2026 - 09:31
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Nach den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Vergleichsverfahren hat The Italian Sea Group eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, in der die vom Gericht von Florenz getroffenen Entscheidungen sowie die im Rahmen des Sanierungsprozesses vorgesehenen Maßnahmen erläutert werden.

Das Unternehmen teilt mit, dass das Gericht die mit dem Antrag auf Einleitung des Krisenbewältigungsverfahrens beantragten Schutzmaßnahmen bestätigt und für die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer von vier Monaten ab dem 1. Juli 2026 gewährt hat. Gleichzeitig wurden die von der Gesellschaft beantragten einstweiligen Sicherungsmaßnahmen vorläufig bewilligt, bis zur mündlichen Verhandlung, die für den 22. Juli angesetzt ist.

Nach Angaben von The Italian Sea Group verhindern diese Maßnahmen, dass Eigner bestehende Verträge aufgrund etwaiger Pflichtverletzungen der Werft kündigen oder die gestellten Garantien in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden Lieferanten, die für kurz vor der Auslieferung stehende Projekte als wesentlich gelten, vorübergehend von der Verpflichtung befreit, ihre Forderungen an Factoring-Gesellschaften abzutreten.

Das Unternehmen betont zudem, dass diese Maßnahmen die Fortführung der operativen Tätigkeit sowie den planmäßigen Fortschritt der laufenden Aufträge im Einklang mit dem vorgesehenen Sanierungsplan ermöglichen.

Die Mitteilung enthält außerdem einen bislang nicht bekannten Aspekt. Vorbehaltlich des Abschlusses verbindlicher Vereinbarungen mit Lieferanten, Eignern und finanzierenden Kreditinstituten zur Unterstützung des neuen Industrieplans könnte The Italian Sea Group – sofern die Marktbedingungen dies zulassen – eine Stärkung der Eigenkapitalbasis durch eine an den Markt gerichtete Kapitalerhöhung prüfen. Diese könnte voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2026 erfolgen und ein Volumen von rund 100 Millionen Euro erreichen.

Im Vergleich zu den bisher bekannten Informationen ergänzt die Mitteilung damit einen wesentlichen Baustein: Neben dem rechtlichen Schutz zur Sicherung der operativen Tätigkeit während des Vergleichsverfahrens wird auch ein möglicher Weg zur Stärkung der Kapitalbasis des Unternehmens aufgezeigt. Dessen Umsetzung bleibt jedoch vom Verlauf der Verhandlungen mit allen beteiligten Stakeholdern abhängig.

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