The Italian Sea Group, Marina di Carrara
The Italian Sea Group: Gericht leitet Verfahren nach Art. 44 ein – Ziel ist die Fortführung des Unternehmens
Nur wenige Tage nach der Einreichung des Antrags auf Zugang zum Verfahren gemäß Art. 44 des italienischen Insolvenz- und Krisenkodex wurde ein erster formeller Schritt vollzogen, der den weiteren Verlauf der Restrukturierung der The Italian Sea Group markiert. Das Gericht von Florenz hat das Verfahren offiziell eröffnet, den gerichtlichen Ablauf beschleunigt und die ersten Verfahrensschritte festgelegt.
Wie das Unternehmen mitteilte – die Pressemitteilung steht am Ende dieser Seite zum Download bereit – wurde der Antrag am 1. Juli eingereicht. Bereits am 3. Juli bestellte das Gericht die gerichtlichen Kommissare: Prof. Avv. Niccolò Abriani, Dott. Riccardo Forgheschi und Dott.ssa Manuela Olastri. Gleichzeitig legte das Gericht die Bestimmungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens fest.
Der wichtigste Aspekt der gerichtlichen Entscheidung betrifft die vorläufige Bewertung des von TISG ausgearbeiteten Restrukturierungsplans. Das Gericht stellte fest, dass das von der Gesellschaft entwickelte Krisenregulierungskonzept „kohärent im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens strukturiert“ sei. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Darüber hinaus räumt das Gericht der Gesellschaft eine Frist von sechzig Tagen – mit der Möglichkeit einer Verlängerung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – ein, um den endgültigen Restrukturierungsplan sowie den entsprechenden Vorschlag einzureichen.
In der Zwischenzeit wird die industrielle Tätigkeit regulär fortgeführt. Das Unternehmen erklärt, dass der Geschäftsbetrieb nach den für das Verfahren geltenden Vorschriften weiterläuft und dabei von den seit dem 1. Juli geltenden Schutzmaßnahmen profitiert, deren Wirkungen im Wesentlichen denjenigen entsprechen, die zuvor im Rahmen des in den vergangenen Monaten eingeleiteten außergerichtlichen Krisenbewältigungsverfahrens gewährleistet waren.
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